Die Technische Abteilung der ÖSBS erarbeitet für ihre Mitglieder u.a. Stellungnahmen im Rahmen von Berufskrankheitserhebungen. Dabei arbeitet sie eng mit der Medizinischen Abteilung der ÖSBS in Wien zusammen.
Aufgaben
- Forschung auf dem Gebiet der durch Stäube verursachten Erkrankungen,
- Prophylaxe und Früherkennung von Gesundheitsgefährdungen durch industrielle Stäube und Rauche im Rahmen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) in Zusammenarbeit mit arbeitsmedizinischen Zentren und Betriebsärztinnen bzw. -ärzten.
Auszug aus d. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 49 u. § 51)
Unsere Kunden
- Unternehmen für die § 49-Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben sind
- Groß,- Mittel- und Kleinbetriebe
Leistungen
Gesetzlich vorgeschriebene § 49-Untersuchungen bei folgenden Belastungen: Quarz-, Asbest-, Hartmetallstäube, Schweißrauch, Aluminium- und Chromatstäube und Isocyanate.
- Röntgenuntersuchungen mit strahlenreduzierter, digitaler Technik
- Lungenfunktionsmessungen - qualitätskontrolliert
Klinische Untersuchung - Erhebung von Risikofaktoren
Beratung
Die Untersuchungen erfolgen nach neuester Technologie im Untersuchungsbus am Unternehmensstandort.
Ihr Vorteil
- Die Untersuchungen der Arbeitnehmer nach dem ASchG erfolgen im Röntgenbus am Unternehmensstandort oder in unmittelbarer Nähe.
- Kürzest mögliche Untersuchungsdauer für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Kein Arbeitsausfall
- Kostenloser Anfahrtsweg
- Kostenträger der Untersuchung ist die AUVA, mit Direktverrechnung der § 49 und § 51 Untersuchungen.